Wenn Sie eine Verletzung haben z. B. durch einen Ski- oder Sportunfall, oder eine Operation hatten und deswegen nun einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel benötigen, können Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt ein Rezept ausstellen lassen.
Unsere Fachhändler haben in der Regel die Möglichkeit, direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das erforderliche Hilfsmittel abzurechnen.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung für das Hilfsmittel und können mit dem Rezept direkt bei Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne wir helfen Ihnen weiter!